„Corona“-Verhaltensregeln Stand 10.05.2020

Liebe Sportfreunde, liebe Mannschaftsführer,

ab 11.05.2020 ist die Nutzung der Tennisanlage, mit deutlichen Einschränkungen, wieder erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Situation haben wir für den Beginn der Sommersaison 2020 folgende Verhaltensregeln erarbeitet, die unbedingt und ausnahmslos beachtet und eingehalten werden müssen!

  1. Die Tennisanlage des TA SF Gechingen darf derzeit nur zur Ausübung des Tennissports betreten werden. Ein Verweilen auf der Anlage darüber hinaus ist momentan nicht möglich.
  2. Die Benutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Verantwortung und ist nur im gesunden Zustand möglich.Bei Infektionsanzeichen und Erkältungssymptomen (Husten, Fieber etc.) ist die Benutzung der Anlage nicht gestattet.
  3. Der vorgegebene Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen muss unbedingt eingehalten werden.Darauf ist sowohl beim Betreten, während des Spielens als auch beim Verlassen des Platzes zu achten!
  4. Das Sanitätsgebäude bleibt geschlossen. Das heißt eine Benutzung der Umkleiden und der Toiletten ist momentan nicht möglich!
  5. Die Hygienevorgaben müssen zwingend eingehalten werden. Das bedeutet: vor dem Spielen müssen die Hände desinfiziert werden. Jeder bringt sein eigenes Desinfektionsmittel auf die Anlage.
  6. Es darf nur Einzel gespielt werden. Jugendliche ab der 5. Klasse sind berechtigt alleine (ohne Erwachsenen) auf der Anlage Tennis zu spielen. Alle anderen Kinder dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen ein Einzel spielen. Der Erwachsene hat unter gegebenem Abstand darauf zu achten, dass die Verhaltensregeln eingehalten werden.
  7. Jede(r) Spieler/in hat sich bei Benutzung der Anlage in eine Liste einzutragen (Aushang Sanitärgebäude).

Wir bitten um Verständnis für diese neuen Regelungen; sie sind allerdings Grundvoraussetzung für die Sommersaison 2020. Bei Regelverstoß behalten wir uns vor, ein Platzverbot zu erteilen. Ggf. kann es zu Regelanpassungen während der Saison kommen.

Euer Tennis-Vorstand