Beiträge:
Tennisabteilung Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr (Stand 1.1.2018) | |
Erwachsener aktiv Vollmitglied | 100 € |
Erwachsener passiv | 30 € |
Erwachsener in Ausbildung | 40 € |
Partner | 80 € |
1. Kind | 40 € |
weitere Kinder | 25 € |
Jugendlicher passiv | 15 € |
Familienbeitrag (Kinder bis Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums) | 180 € |
Partner Familienbeitrag | 0 € |
Kind Familienbeitrag | 0 € |
Hauptverein Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr (Stand 04/2024) | |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 30 € |
Erwachsene in Ausbildung von 18 bis 25 Jahre (bei in der Regel jährlichem Nachweis der Ausbildung) |
30 € |
Familie mit Kind(er) bis 18 Jahre | 105 € |
Erwachsenes Mitglied | 50 € |
Alleinerziehende(r) mit Kind(er) | 70 € |
Die Jahresbeiträge werden zu Beginn eines Vereinsjahres oder nach Beitritt in voller Höhe von der Hauptkasse der SFG eingezogen. Mitgliedsbeiträge können sich durch Versammlungsbeschlüsse ändern. Änderungen werden in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende erhalten auf Antrag eine 50%ige Ermäßigung(Erwachsener in Ausbildung). Der Antrag/Nachweis ist jährlich neu bei dem Vorstand einzureichen. Sämtliche Beitragszahlungen erfolgen ausschließlich über Bankeinzugsverfahren. Für Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit Rückweisungsbuchungen entstehen, haftet das Mitglied.
Download SFG-Mitgliedsantrag (pdf)
Arbeitsdienste:
1. Pflicht zum Arbeitsdienst
– aktives Mitglied (ab dem 18. Lebensjahr)
– aktiver Jugendliche(r) (ab dem 12. Lebensjahr)
2. Abzuleistende Dauer
– Erwachsene(r) 6 Stunden/Kalenderjahr
– Jugendliche(r) 4 Stunden/Kalenderjahr
2.1. Befreiungen:
– aktive Mitglieder ab dem Jahr, in dem sie 63 Jahre alt werden
– zum Saisonende aktive Vorstandsmitglieder
– Ehrenmitglieder
– Paten für Jugendmannschaften
– Sonderregelungen auf Antrag bei der Vorstandschaft
3. Anordnung bzw. Abstimmung des Arbeitsdienstes
Arbeitsdienst (Beginn und Ende der Tennissaison) wird durch den Technischen Leiter (TL) angeordnet und per Mitteilung im Gemeindeblatt sowie auf unserer Homepage: www.tasf-gechingen.de publiziert. –> hier ist keine Voranmeldung beim TL erforderlich Bei nicht angeordnetem Arbeitsdienst ist eine Abstimmung des Mitgliedes mit dem TL bezüglich Tätigkeit und Zeit unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung der Ableistung.
4. Arbeitsdienst-Tätigkeiten
Auflistung der Tätigkeitsarten, die für den Arbeitsdienst angerechnet werden:
– Mitarbeit bei den angekündigten Arbeitsdiensten
– Rasen mähen
– Unkraut jäten
– Putz- und Aufräumdienste
– Mitarbeit beim Jugendcamp
– Patenschaft für Jugendmannschaft
5. Übertragung von Arbeitsstunden
– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden (s. Pkt. 2) auf ein anderes Mitglied innerhalb der Familie innerhalb eines Jahres ist grundsätzlich möglich, der Übertrag kann nur zwischen Erwachsenen bzw. Jugendlichen untereinander möglich.
– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden auf das Folgejahr ist nicht möglich
Ausnahmen bzgl. Übertragung bzw. Tätigkeitsart bedarf der Zustimmung des Vorstandes im Voraus. Bei der JHV hat der Vorstand über die Ausnahmen zu berichten
6. Fortschreibung der Arbeitsstunden
Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom TL festgehalten und fortgeschrieben. Zum Saisonende, spätestens Anfang November, erstellt der TL eine Auflistung der geleisteten bzw. nicht geleisteten Arbeitsstunden pro arbeitsdienstpflichtigen Mitglied
7. Nichtleistung von Arbeitsstunden
Bei Nichtleistung von Arbeitsstunden werden ersatzweise folgende Beträge zur Zahlung fällig:
– Erwachsener EUR 12,50/Std.
– Jugendlicher EUR 2,50/Std.
Die Beträge für die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden vom Abteilungskassierer jeweils im November desselben Jahres aufgrund der Aufstellung des TL eingezogen.