Öffnung der Tennisplätze

Es ist soweit ab Montag, den 11.05. darf in Baden Württemberg wieder auf Außenplätzen Tennis gespielt werden und auch unsere Plätze sehnen sich nach heißen Matches.

Von Seiten des WTB wird es am Sonntag, den 10.05. noch ein Webinar zum Thema „Empfehlungen für die Öffnung von Tennis im WTB“ geben. 
Mitglieder des Vorstands werde an diesem Webinar teilnehmen und anschließend wird es weitere Informationen zur Umsetzung des Trainings- und Spielbetriebs auf unserer Anlage geben. Die Informationen erscheinen hier auf der Homepage und im Mitteilungsblatt der Gemeinde.

Natürlich gelten auch für den Tennissport diverse Hygiene-Vorgaben des Landes die durch den Verein und natürlich auch durch die Mitglieder berücksichtigt werden müssen.

Diese Vorgaben sind in dem folgenden Auszug aus dem Infoschreiben des WTB zusammengefasst:

Ab dem 11. Mai kann in Württemberg wieder Tennis gespielt werden. Die aktuellen Schutzempfehlungen des WTB zum Training und Spiel sowie aktuelle Informationen aus dem Ministerium sowie zu Haftungsfragen sind hier zusammengefasst.

Informationen aus dem Ministerium

Allgemein

  1. Die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg wird am Sonntag, 10.05.2020 zum Download bereitstehen.
  2. Ab 11.05.2020 dürfen Tennisplätze geöffnet bleiben.
  3. Die Abstandsregel von 1,5m ist auf dem Tennisgelände strikt einzuhalten.
  4. Maskenpflicht besteht nicht.
  5. Es dürfen vorläufig nur Einzel gespielt werden. (Der WTB wird Sie informieren, wenn auch Doppelgespielt werden dürfen.
  6. Umkleidekabinen müssen vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Duschen ist also nicht möglich.
  7. Die Vereine haben sich an die gültigen Hygienerichtlinien zu halten (der WTB hat für Sie die Schutzempfehlungen >> HIER << zum Download bereitgestellt)
  8. Die Clubgaststätten dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werden. Die Richtlinien zur Öffnung von Gaststätten müssen unbedingt eingehalten werden.

Hinweise für Trainer*innen:

  1. Trainer dürfen mit maximal 4 Tennisschülern trainieren. Das Training muss so konzipiert werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird.
  2. Wenn ein Trainer*in Hilfsmittel wie Hütchen, Reifen etc. nutzt, dürfen diese nur vom Trainer berührt werden. Nach der Benutzung müssen die Hilfsgeräte gereinigt werden.
  3. Das Öffnen von Tennishallen und Sporthallen ist in der Planung und wird im nächsten Schritt umgesetzt. Den Zeitpunkt der Öffnung wird Ihnen der WTB umgehend mitteilen.
  4. Für alle Indoorsportarten (Spielen in der Halle) wird gelten, dass je
    50 m² eine Person zum Training zugelassen sein wird. Dies wird umgesetzt, wenn die Hallen wieder nutzbar sind.

Alle Informationen Stand 8. Mai
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des § 5 TMG und § 55 RStV:
Württembergischer Tennis-Bund e.V.
Emerholzweg 79
70439 Stuttgart
Telefon 0711-98068-0
Fax 0711-98068-50
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