Der Pavillon wird zu den Hauptspielzeiten, Verbandsspielen und offiziellen oder geselligen Aktivitäten der Abteilung geöffnet sein. Ein regelmäßiger Bewirtungsdienst ist aber nicht gegeben. Der Pavillon steht als Clubhaus grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung, wobei die Schlüsselausgabe relativ restriktiv gehandhabt wird. Neben den aktiven Vorstandsmitgliedern werden die Schlüssel auch an die Mannschaftsführer ausgegeben. Eine zusätzliche Schlüsselausgabe erfolgt nur auf Antrag eines Mitgliedes, der dann auch die Einhaltung der Benutzungsregeln gewährleistet. Im Pavillon werden ständig (kühle) Getränke angeboten. Die Ausgabe erfolgt im Vertrauen auf die Ehrlichkeit eigenständig, wobei die Getränke auf der ausgelegten Strichliste einzutragen sind. Der entsprechende Betrag wird in aller Regel monatlich von der Abteilungskasse eingezogen. Der Pavillon kann von den Mitgliedern auch zur privaten Nutzung angemietet werden. Während der laufenden Verbandsspielzeit kann in der Regel keine Vermietung erfolgen, da Spielbetrieb und Clubleben nicht eingeschränkt werden sollen. Im Interesse einer ordentlichen Erhaltung des Gebäudes bleibt die Vergabe an erwachsene Abteilungsmitglieder begrenzt. Ein Anspruch auf Vermietung kann nicht geltend gemacht werden. Der Vorstand behält sich vor die Anzahl der Vermietungen zu beschränken.