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40 Jahre Tennisabteilung Gechingen

Liebe Mitglieder, liebe Tennisfreunde!

2013 hat die Tennisabteilung einen wahren Grund zu feiern. 1973 gegründet, wurde

1974  auf 2 Sandplätzen der Spielbetrieb aufgenommen.

Daher möchte ich Sie und Ihre Familie recht herzlich zu unserem 40 Jährigen

Jubiläum am 21. – 22.09.2013 auf die Tennisanlage Gechingen einladen.

Am Samstag nehmen wir Sie mit, auf eine Reise in die Vergangenheit bis in die

heutige Gegenwart. Anschließend wird bei Musik und Tanz mit DJ BlueWave Hits

von damals bis heute, dass 40 jährige Bestehen gebührend gefeiert.

Am Sonntag haben wir etwas ganz besonders vorbereitet.

Wir laden Sie ab 11:00 Uhr zu einem Jazzfrühstück mit Blues und einer Prise Country

ein, genießen Sie das reichhaltige Buffet umrahmt mit Live-Musik  (Unkostenbeitrag

8,00 € p.P.).    

Ab ca. 13:00 Uhr findet dann das Jubiläumsturnier statt.

Programm:

Samstag 21.09.2013 ab 19:00 Uhr

  • Begrüßung mit Sektempfang
  • 40 Jahre Tennis in Gechingen
  • Musik und Tanz mit DJ BlueWave und Hits von damals bis heute
  • Barbetrieb

Sonntag 22.09.2013 ab 11:00 Uhr

  • Jazzfrühstück mit Live-Musik
  • Jubiläumsturnier (ab 13:00 Uhr)

Wir freuen uns schon heute darauf mit Ihnen an den Jubiläumstagen ein fröhliches

Fest zu feiern.

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Arbeitsdienst

1. Pflicht zum Arbeitsdienst

– aktives Mitglied (ab dem 18. Lebensjahr)

– aktiver Jugendliche(r) (ab dem 12. Lebensjahr)

2. Abzuleistende Dauer

– Erwachsene(r) 6 Stunden/Kalenderjahr

– Jugendliche(r) 4 Stunden/Kalenderjahr

2.1. Befreiungen:

– aktive Mitglieder ab dem Jahr, in dem sie 63 Jahre alt werden

– zum Saisonende aktive Vorstandsmitglieder

– Ehrenmitglieder

– Paten für Jugendmannschaften

– Sonderregelungen auf Antrag bei der Vorstandschaft

3. Anordnung bzw. Abstimmung des Arbeitsdienstes

Arbeitsdienst (Beginn und Ende der Tennissaison) wird durch den Technischen Leiter (TL)

angeordnet und per Mitteilung im Gemeindeblatt sowie auf unserer Homepage:

www.tasf-gechingen.de publiziert.

–> hier ist keine Voranmeldung beim TL erforderlich

Bei nicht angeordnetem Arbeitsdienst ist eine Abstimmung des Mitgliedes mit dem TL bezüglich

Tätigkeit und Zeit unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung der Ableistung

4. Arbeitsdienst-Tätigkeiten

Auflistung der Tätigkeitsarten, die für den Arbeitsdienst angerechnet werden:

– Mitarbeit bei den angekündigten Arbeitsdiensten

– Rasen mähen

– Unkraut jäten

– Putz- und Aufräumdienste

– Mitarbeit beim Jugendcamp

– Patenschaft für Jugendmannschaft

5. Übertragung von Arbeitsstunden

– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden (s. Pkt. 2) auf ein anderes Mitglied innerhalb

der Familie innerhalb eines Jahres ist grundsätzlich möglich

– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden auf das Folgejahr ist nicht möglich

Ausnahmen bzgl. Übertragung bzw. Tätigkeitsart bedarf der Zustimmung des Vorstandes im

Voraus. Bei der JHV hat der Vorstand über die Ausnahmen zu berichten

6. Fortschreibung der Arbeitsstunden

Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom TL festgehalten und fortgeschrieben. Zum Saisonende,

spätestens Anfang November, erstellt der TL eine Auflistung der geleisteten bzw. nicht geleisteten

Arbeitsstunden pro arbeitsdienstpflichtigen Mitglied

7. Nichtleistung von Arbeitsstunden

Bei Nichtleistung von Arbeitsstunden werden ersatzweise folgende Beträge zur Zahlung fällig:

– Erwachsener EUR 12,50/Std.

– Jugendlicher EUR 2,50/Std.

Die Beträge für die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden vom Abteilungskassierer jeweils im

November desselben Jahres aufgrund der Aufstellung des TL eingezogen


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